Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (Stichwort)
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Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) trat bereits zum 1. November 1993 in Kraft und ist seitdem umfangreich geändert worden.
Abhängig vom Aufenthaltsstatus und der Erwerbsfähigkeit werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem SGB II oder dem SGB XII gezahlt. Aktuell sind Flüchtlinge aus der Ukrainer aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in die Grundsicherung für Arbeitssuchende gewechselt.
Oft wird übersehen, dass Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keine Leistungen nach dem SGB XII erhalten können.
In den folgenden Beiträgen habe ich das AsylbLG angesprochen: