Aufhebung (Stichwort)
(1 Beitrag zum Stichwort "Aufhebung")
Die Aufhebung eines Verwaltungsakts erfolgt durch einen neuen Verwaltungsakt. Sie ist möglich, wenn sich rechtliche Grundlagen ändern, neue Tatsachen bekannt werden oder Fehler vorlagen (§§ 45, 48 SGB X).
👇 Das Stichwort „Aufhebung“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen: