BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz
(2 Beiträge zum Stichwort "BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz")
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Förderung von Ausbildung und Studium. Es ergänzt das Sozialrecht und steht – bis zur Einordnung – als „besonderer Teil“ neben den Büchern des SGB.
Gefördert wird der notwendige Lebensunterhalt während förderungsfähiger Ausbildungen; Zuständigkeiten, Bedarf, Einkommen/ Vermögen und Verfahren sind detailliert geregelt.
Historische Entwicklung
Das BAföG wurde 1971 eingeführt, mehrfach reformiert (u. a. Elternfreibeträge, Bedarfssätze, Wohnpauschalen, Altersgrenzen, Teilzeit-/Aufstiegs-Förderung) und regelmäßig an Bildungs- und Lebenshaltungskosten angepasst.
Aufbau & Abschnitte
- Allgemeine Vorschriften – Zweck, Geltungsbereich, Zuständigkeit.
- Bedarf & Anrechnung – Bedarfssätze, Einkommen/Vermögen, Dauer.
- Verfahren & Rückzahlung – Antrag, Bewilligung, Darlehen.
Wichtige Vorschriften
- § 2 BAföG – Ausbildungsstätten
- § 11 BAföG – Bedarf
- § 13 BAföG – Bedarfe für Studierende
👉 Weitere Normen in der Sidebar.
Beitragsliste
👇 In den folgenden Beiträgen habe ich das BAföG angesprochen:
Hartz IV für Studenten während eines Urlaubssemesters
... ein Student ist während eines Urlaubssemesters in der Regel von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ausgeschlossen ...
... | mehrLeistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) für Auszubildende und Studenten
Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) für Auszubildende und Studenten ... | ... Ausschluss von Leistungen ... | ... besondere Mehrbedarfe ...
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