BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement")
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dient der Wiedereingliederung erkrankter Beschäftigter. Arbeitgeber sind verpflichtet, es bei längerer Arbeitsunfähigkeit anzubieten – unabhängig von der Unternehmensgröße.
👇 Das Stichwort „BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Vorschriften des betrieblichen EingliederungsmanagementsWas passiert, wenn ein Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterlässt? Rechtsprechung zu Schadensersatz, Kündigung und Beweislast nach § 167 SGB IX – mit Urteilen des BAG 2005, 2006 und 2011.
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Das betriebliche Eingliederungsmanagement im SchwerbehindertenrechtWann muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt werden? Voraussetzungen, Sechswochenzeitraum, Zustimmung des Arbeitnehmers und Folgen bei Kündigung – mit BAG-Urteilen 2006 und 2011.
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