Haftung des Betreuers (Stichwort)
(1 Beitrag zum Stichwort "Haftung des Betreuers")
Die Haftung des Betreuers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sie ergibt sich aus dem Betreuungsrecht und bezieht sich auf Pflichtverletzungen gegenüber dem Betreuten.
👇 Das Stichwort „Haftung des Betreuers“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen: