Kurzarbeitergeld (Stichwort)
(1 Beitrag zum Stichwort "Kurzarbeitergeld")
Bemessungseinfluss.
Bezug von Kurzarbeitergeld verändert die ALG-Bemessung nicht nach unten: maßgeblich ist das Entgelt, das ohne Arbeitsausfall (und ohne Mehrarbeit) bezogen worden wäre (§ 151 Abs. 3 Nr. 1 SGB III).
Praxis.
Nachweisen (Lohnabrechnungen/Bestätigungen), welches Entgelt ohne Kurzarbeit erzielt worden wäre.
Siehe auch.
§ 151 Abs. 3 Nr. 1 SGB III, Bemessungsentgelt, Leistungsentgelt.
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