Merkzeichen RF (Stichwort)
Im Ausweis ist auf der Rückseite das Merkzeichen Bl einzutragen, wenn der schwerbehinderte Mensch die landesrechtlich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllt, § 3 Abs. 1 Nr. 3 SchwbAwV.
Auf der "Schwerbehindertenrecht – Übersicht
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2. Merkzeichen
Außer über das Vorliegen einer Behinderung und des GdB haben die Versorgungsämter auf Antrag darüber zu entscheiden, ob bei dem behinderten Menschen gesundheitliche Merkmale vorliegen, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sind, …
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(Link: zum Stichwort hier im Internetauftritt) Übersichtsseite Schwerbehindertenrecht " liste ich zu 2. die zu den Merkzeichen verfassten Beiträge auf.
Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit dem Thema Merkzeichen Bl: