Ruhen des Arbeitslosengeldes (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Ruhen des Arbeitslosengeldes")
Das Ruhen des Arbeitslosengeldes bedeutet, dass trotz bestehender Arbeitslosigkeit zeitweise kein Anspruch besteht – z. B. wegen Sperrzeit, Abfindung oder Urlaubsabgeltung.
👇 Das Stichwort „Ruhen des Arbeitslosengeldes“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen::
Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Arbeitslosigkeit – Ruhen von Krankengeld und Arbeitslosengeld erklärtWann ruht Krankengeld oder Arbeitslosengeld bei Urlaubsabgeltung? Unterschied zwischen § 49 SGB V und § 157 SGB III, aktuelle BSG-Rechtsprechung und Praxisbeispiele einfach erklärt.
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Urlaubsabgeltung und Ruhen des Arbeitslosengeldes (§ 157 SGB III)Nachzahlung von Urlaub führt zum Ruhen des Arbeitslosengeldes. Wann beginnt und endet der Ruhenszeitraum? – Beispiele, Rechtsprechung und Praxistipps.
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