Ruhen des Arbeitslosengeldes (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Ruhen des Arbeitslosengeldes")
Das Ruhen des Arbeitslosengeldes bedeutet, dass trotz bestehender Arbeitslosigkeit zeitweise kein Anspruch besteht – z. B. wegen Sperrzeit, Abfindung oder Urlaubsabgeltung.
👇 Das Stichwort „Ruhen des Arbeitslosengeldes“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen::
Urlaubsabgeltung gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG und Ruhen des Krankengeldes/Arbeitslosengeldes
... anders als beim Arbeitslosengeld führt die Urlaubsabgeltung über das Arbeitsverhältnis hinaus beim Krankengeld nicht zum Ruhen des Anspruchs ...
... | mehrUrlaubsabgeltung und Ruhen des Arbeitslosengeldes (§ 157 SGB III)
Nachzahlung von Urlaub führt zum Ruhen des Arbeitslosengeldes. Wann beginnt und endet der Ruhenszeitraum? – Beispiele, Rechtsprechung und Praxistipps.
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