Sozialgeld (Stichwort)
Der bisher u. a. in den §§ 5, 19, 23, 32, 72 SGB II genutzte Begriff "Sozialgeld" wird ab dem 1. Januar 2023 durch den Begriff Bürgergeld (bzw. den Hinweis auf § 19 Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
(1) ... Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben. ...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 19 Abs. 1 S. 2 SGB II) abgelöst.
In den folgenden Beiträgen habe ich das Stichwort angesprochen: