Überleitung (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Überleitung")
Die Überleitung bezeichnet die rechtliche Sicherung eines Anspruchs – etwa wenn das Sozialamt Ersatz für geleistete Hilfe will (§ 93 SGB XII). Sie dient dem Rückgriff auf Dritte.
👇 Das Stichwort „Überleitung“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:en:
Der Übergang von Ansprüchen gegen Dritte auf das Jobcenter (§ 33 SGB II)Wann gehen Ansprüche eines Bürgergeld-Empfängers auf das Jobcenter über? Überblick zu § 33 SGB II, übergangsfähigen Forderungen, Rückübertragung und Grenzen nach SGB X.
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Schenkungsrückforderung und Überleitung durch das Sozialamt – Voraussetzungen, Grenzen und AusschlussgründeWann darf das Sozialamt Schenkungen zurückfordern? Rückforderung nach § 528 BGB, Ausschluss nach § 529 BGB (10-Jahresfrist), Überleitung § 93 SGB XII, Grenzen (Schonvermögen/Bedarfsbezug) & Rechtsschutz – kompakt erklärt.
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