Überprüfungsantrag (Stichwort)
(1 Beitrag zum Stichwort "Überprüfungsantrag")
Ein Überprüfungsantrag ermöglicht die nachträgliche Prüfung eines bestandskräftigen Verwaltungsakts (§ 44 SGB X). Er ist auf rückwirkende Korrektur rechtswidriger Bescheide gerichtet.
👇 Das Stichwort „Überprüfungsantrag“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen: