umlagefähige Kosten (Stichwort)
(1 Beitrag zum Stichwort "umlagefähige Kosten")
Umlagefähige Kosten sind Betriebskosten, die auf Mieter umgelegt werden können – etwa Müllabfuhr oder Hausreinigung. Im SGB II/SGB XII sind sie Bestandteil der Unterkunftskosten.
👇 Das Stichwort „umlagefähige Kosten“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen: