Verhinderungspflege (Stichwort)
(1 Beitrag zum Stichwort "Verhinderungspflege")
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Sie kann für bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden (§ 39 SGB XI).
👇 Das Stichwort „Verhinderungspflege“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
