Verjährung (Stichwort)
(1 Beitrag zum Stichwort "Verjährung")
Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer Frist nicht mehr durchgesetzt werden kann. Im Sozialrecht gelten unterschiedliche Fristen – z. B. vier Jahre für Erstattungsforderungen (§ 50 SGB X).
👇 Das Stichwort „Verjährung“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen: