Verletztenrente (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Verletztenrente")
Die Verletztenrente wird gezahlt, wenn nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 % dauerhaft besteht (§ 56 SGB VII).
👇 Das Stichwort „Verletztenrente“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Mehrere Arbeitsunfälle – Berechnung der Minderung der Erwerbsfähigkeit... zur Bestimmung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mehreren Arbeitsunfällen ... | Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Gesundheitsschäden ...
... | mehr
Verletztengeld und VerletztenrenteVerletztengeld gemäß §§ 45 ff. SGB VII und Verletztenrente gemäß §§ 56 ff. SGB VII ... | ... kurzer Überblick zum Verletztengeld und zur Verletztenrente ...
... | mehr