Verrechnung (Stichwort)
(1 Beitrag zum Stichwort "Verrechnung")
Verrechnung bedeutet die gegenseitige Aufrechnung von Forderungen – z. B. bei Überzahlungen oder Rückforderungen im Sozialleistungsbezug (§ 51 SGB I).
👇 Das Stichwort „Verrechnung“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen: