Verwirkung (Stichwort)
(1 Beitrag zum Stichwort "Verwirkung")
Verwirkung bedeutet, dass ein rechtlich bestehender Anspruch aufgrund langen Zuwartens und besonderer Umstände nicht mehr durchgesetzt werden kann – z. B. bei Rückforderungen im Sozialrecht.
👇 Das Stichwort „Verwirkung“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
