Wiedereinsetzung (Stichwort)
(1 Beitrag zum Stichwort "Wiedereinsetzung")
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erlaubt es, versäumte Fristen nachträglich zu wahren – etwa bei unverschuldeter Versäumnis. Sie muss begründet und zeitnah beantragt werden (§ 67 SGG).
👇 Das Stichwort „Wiedereinsetzung“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen: