Wohnungsbeschaffungskosten (Stichwort)
(1 Beitrag zum Stichwort "Wohnungsbeschaffungskosten")
Wohnungsbeschaffungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung einer Unterkunft – z. B. Maklergebühren, Kaution. Sie können unter Umständen übernommen werden (§ 22 SGB II).
👇 Das Stichwort „Wohnungsbeschaffungskosten“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen: