Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 1 SGB IX – Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

(1 Beitrag mit § 1 SGB IX – Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft)

 
Gesetzestext (Stand: 30.07.2019):
§ 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

  •       Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder sowie Menschen mit seelischen Behinderungen oder von einer solchen Behinderung bedrohter Menschen Rechnung getragen.

zur Übersicht SGB IX

In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Symbole Schwerbehinderteneigenschaft
    Schwerbehindertenrecht, Rehabilitation und Teilhabe

    Im SGB IX sind die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation, die für mehrere Sozialbereiche einheitlich gelten sowie das Behindertenrecht ...
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 1 SGB IX – Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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