Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

(27 Beiträge)

 
Einleitung

Das Schwerbehindertenrecht ist im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) geregelt und soll dem Behinderten einen Ausgleich geminderter Chancen insbesondere im Arbeitsleben geben.

Das SGB IX trat am 1. Juli 2001 in Kraft. Es wurde mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie CDU/CSU bei Stimmenthaltung der PDS beschlossen. Der Gesetzentwurf
 
A. ...
....
 
B. ...
 
(Link: zum Gesetzestext unter dsserver.bundestag.de)
Entwurf des SGB IX
der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16. Januar 2001 formulierte schlagwortartig die Problemstellung und die beabsichtigten Lösungen:

Entwurf des SGB IX vom 16. Januar 2001, Seiten 1 f.)

A. Problem

  • –   Förderung der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft
  • –   Umsetzung des Benachteiligungsverbotes des Grundgesetzes („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“) im Bereich der Sozialpolitik
  • –   Zusammenfassung und Weiterentwicklung des Rechts zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • –   Bürgernähe und verbesserte Effizienz der Sozialleistungen zur Teilhabe auf der Grundlage gemeinsamen Rechts
  • –   Weiterentwicklung der Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsleben
  • –   Anerkennung und Gleichbehandlung der Gebärdensprache im Sozialrecht

 
B. Lösung

  • –  Fortentwicklung des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts durch Zusammenfassung in einem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs
  • –  Einbeziehung der Träger der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe in den Kreis der Rehabilitationsträger unter Berücksichtigung der Besonderheiten
  • –  Beendigung von Divergenz und Unübersichtlichkeit des bestehenden Rechts zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • –  Bürgernaher Zugang zu den erforderlichen Sozialleistungen
  • –  Einführung eines neuen Zuständigkeitsklärungsverfahrens
  • –  Erweiterte Wunsch- und Wahlrechte, Leistungen auch in Form eines persönlichen Budgets
  • –  Möglichkeit für hörbehinderte Menschen, im Verkehr mit Sozialleistungsträgern und bei der Ausführung von Sozialleistungen Gebärdensprache zu verwenden
  • –  Verbesserte Strukturen für die Zusammenarbeit von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Leistungsempfängern
  • –  Steuerung der Leistungen der Rehabilitation und der Eingliederung behinderter Menschen unter Sicherung von Qualität und Effizienz
  • –  Gemeinsame Qualitätssicherung durch die Rehabilitationsträger

 
C. …

Nach Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Juli 2001 kam es nicht zu grundlegenden Änderungen.

Erst mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes am 23. Dezember 2016 mit dessen Inkrafttreten in vier Reformstufen bis 2023 kam es zu einer ganz erheblichen Neufassung. Der Gesetzentwurf
 
A. ...
....
 
B. ...
 
(Link: zum Gesetzestext unter dsserver.bundestag.de)
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Bundesteilhabegesetz
(Drucksache 18/9522) vom 5. September 2016 führt dazu aus:

Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz, Seiten 3 f.)

…

B. Lösung

Mit diesem Gesetz werden Empfehlungen aus den „Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands“ aufgegriffen und die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der UN-BRK weiterentwickelt. ...

Schwerpunkt dieses Gesetzes ist die Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen –. Das SGB IX hat künftig die folgende Struktur:

  • –  In Teil 1 ist das für alle Rehabilitationsträger geltende Rehabilitations- und Teilhaberecht zusammengefasst. Dieses allgemeine Recht wird durch zum Teil abweichungsfest ausgestaltete Regelungen im Sinne von Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 des Grundgesetzes innerhalb des SGB IX gestärkt.
  • –  In Teil 2 wird die aus dem SGB XII herausgelöste und reformierte Eingliederungshilfe als „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“ geregelt. Das SGB IX wird insoweit zu einem Leistungsgesetz aufgewertet.
  • –  In Teil 3 steht künftig das weiterentwickelte Schwerbehindertenrecht, das derzeit im SGB IX Teil 2 geregelt ist.

Im Einzelnen werden mit der Neufassung des SGB IX die folgenden Inhalte umgesetzt: Das SGB IX Teil 1 wird gestärkt und verbindlicher ausgestaltet, ohne dabei das gegliederte Sozialleistungssystem in Frage zu stellen. Im SGB IX Teil 1 werden die allgemeinen, für alle Rehabilitationsträger geltenden Grundsätze normiert, während die jeweiligen Leistungsgesetze ergänzende Verfahrensspezifika regeln. Die Regelungen …

Auf der Übersichtsseite Schwerbehindertenrecht liste ich die Beiträge zum Schwerbehindertenrecht gemäß der folgenden Gliederung systematisch geordnet auf.

Übersichtsseite Schwerbehindertenrecht:
1. Feststellung der Schwer­be­hin­derten­eigenschaft2. Merkzeichen3. arbeitsrechtliche Bezüge4. Allgemein

 

Die folgenden Vorschriften des SGB IX spreche ich hier im Internetauftritt an. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Gesetzestext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschrift behandelt habe.

SGB IX – angesprochene Vorschriften mit Links zum Gesetzestext

  •       Teil 1
    Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen

         

    •     Kapitel 1
      Allgemeine Vorschriften
       

      • § 1 SGB IX - Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
      • § 2 SGB IX - Behinderung
      • ...
    •   

    •       ...
    •  

    •     Kapitel 9
      Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

      • ...
      • § 44 SGB IX - Stufenweise Wiedereingliederung
      • ...
    •  

  •       Teil 2
    Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)


     
    ...

    • § 139 SGB IX - Begriff des Vermögens
  •  

  •       Teil 3
    Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)

          

    •     Kapitel 1
      Geschützter Personenkreis
       

      • ...
      • § 151 SGB IX - Geltungsbereich
      • § 152 SGB IX - Feststellung der Behinderung, Ausweis
      • ...
    •  

    •     Kapitel 2
      Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
       

      • ...
      • § 160 SGB IX - Ausgleichsabgabe
      • § 161 SGB IX - Ausgleichsfonds
      • ...
    •  

    •     Kapitel 3
      Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; Rechte der schwerbehinderten Menschen
       

      • ...
      • § 164 SGB IX - Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen
      • ...
      • § 167 SGB IX - Prävention
    •  

    •     Kapitel 4
      Kündigungsschutz
       

      • § 168 SGB IX - Erfordernis der Zustimmung
      • ...
      • § 170 SGB IX - Antragsverfahren
      • § 171 SGB IX - Entscheidung des Integrationsamtes
      • § 174 SGB IX - Außerordentliche Kündigung
      • ...
    •  

    •     Kapitel 5
      Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, Schwerbehindertenvertretung, Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
       

      • § 176 SGB IX - Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates
      • ...
      • § 178 SGB IX - Aufgaben der Schwerbehinderten­vertretung
      • § 179 SGB IX - Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
      • ...
      • § 182 SGB IX - Zusammenarbeit
      • ...
    •  

    •     Kapitel 6
      Durchführung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen
       

      • ...
      • § 185 SGB IX - Aufgaben des Integrationsamtes
      • ...
      • § 187 SGB IX - Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit
      • ...
    •  

    •       ...
    •  

    •     Kapitel 8
      Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen
       

      • § 199 SGB IX - Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen
      • ...
    •  

    •       ...
    •  

    •     Kapitel 10
      Sonstige Vorschriften
       
       

      • ...
      • § 208 SGB IX - Zusatzurlaub
      • ...
    •  

    •       ...
    •  

    •     Kapitel 13
      Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
       

      • § 228 SGB IX - Unentgeltliche Beförderung, ...
      • § 229 SGB IX - Persönliche Voraussetzungen
      • ...
    •  

    •       ...
    •  

 

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich das SGB IX erwähnt:


  • Heilungsbewährung – wesentliche Änderung der Verhältnisse 1
    Heilungsbewährung – wesentliche Änderung der Verhältnisse

    Was beinhaltet eine Heilungsbewährung? ... | Wie lange dauert die Heilungsbewährung? ... | Wann beginnt die Heilungsbewährung? ... | Transplantationen, Krebs
    ... | mehr
  • Statisitik mit braunen Balken und roter Linie
    Statistiken zum Schwerbehindertenrecht und zum Verfahren

    1. allgemeine statistische Daten zur Schwerbehinderung ... | 2. Daten zum Verwaltungsverfahren ... | 3. Widerspruchsverfahren | ... 4. Klageverfahren ...
    ... | mehr
  • rotes Buch mit Paragraf
    Schwerbehindertenvertretung – Vertrauensperson

    ... die besonderen Interessen schwerbehinderter Menschen werden in Betrieben von der Schwerbehindertenvertretung bzw. von der Vertrauensperson wahrgenommen ...
    ... | mehr
  • SGB in blauen Buchstaben neben Paragraf
    Änderungen im SGB XII im Jahr 2018 insbesondere für schwerbehinderte Menschen

    ... erhöhter Freibetrag für Empfänger von Eingliederungshilfe und von Hilfe zur Pflege ... | ... Freibetrag für in Werkstätten arbeitende Menschen ...
    ... | mehr
  • Zeichen Behindertenrecht: Frau und Mann mit Stock, mit Rollstuhl, ...
    „aG-light“ – der orange Parkausweis für Menschen mit einer Gehbehinderung ohne Merkzeichen aG

    ... der orange Parkausweis verschafft schwerbehinderten Menschen eine Parkerleichterung, ohne dass die Voraussetzungen des Merkzeichen aG erfüllt sein müssen ..
    ... | mehr
  • Schwerbehinrtenausweis
    Der Schwerbehindertenausweis

    ... der Schwerbehindertenausweis wird im SGB IX und der Schwerbehindertenausweisverordnung geregelt ... | 1. Feststellung ... | 2. unentgeltliche Beförderung ..
    ... | mehr
  • blau-weiße Würfel mit Paragrafen
    Folgen einer Aufhebungsentscheidung des Versorgungsamtes

    ... erst drei Monate nach der Aufhebungsentscheidung sind die Regelungen des Schwerbehindertenrechts nicht mehr auf den Schwerbehinderten anwendbar ...
    ... | mehr
  • rotes Buch mit Paragraf
    Merkzeichen aG bei neurologischen Erkrankungen (Parkinson-Erkrankung)

    ... eine außergewöhnliche Gehbehinderung kann bei neurologischen Leiden - auch der Parkinson`schen Krankheit festgestellt werden - Merkzeichen aG ...
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  • Paragrafensymbol
    Frist der Kündigungsschutzklage bei fehlender Zustimmung des Integrationsamtes

    Bei Fehlen der erforderlichen Zustimmung des Integrationsamtes kann der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage bis zur Bekanntgabe der Zustimmung erheben ...
    ... | mehr
  • Schatten mit den Aufschriften Hartz IV
    Mehrbedarf für behinderte Menschen beim Hartz IV und der Sozialhilfe

    1. Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte Menschen ... | 2. Mehrbedarfszuschläge bei Sozialgeld ... | 3. Mehrbedarf für behinderte Menschen nach dem SGB XII ..
    ... | mehr
  • Lupe über der Aufschrift Urteil - Im Namen des Volkles
    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Vorschriften des betrieblichen Eingliederungsmanagements

    Unterlassen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements | 1. Schadenersatzansprüche ... | 2. Folgen bei einer Kündigung ... Verschiebung der Beweislast
    ... | mehr
  • Schwerbehinrtenausweis
    Merkzeichen H: hilflos

    ... im Schwerbehindertenausweis ist das Merkzeichen H einzutragen, wenn der schwerbehinderte Mensch hilflos ist – hilflos ist, wer fremder Hilfe bedarf ...
    ... | mehr
  • Symbol Rollstuhl
    Zur Ermittlung des Einzelgrades sowie des Gesamtgrades der Behinderung (GdB)

    ... zur Ermittlung des Einzelgrades sowie des Gesamtgrades der Behinderung enthält die Versorgungsmedizin-Verordnung die maßgeblichen Regelungen ...
    ... | mehr
  • SGB in blauen Buchstaben neben Paragraf
    Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Schwerbehindertenrecht

    1. Anwendungsbereich ... | 2. Sechswochenzeitraum | 3. Umsetzung ... | 4. Zustimmung ... eine Kündigung ohne BEM kann rechtswidrig sein ...
    ... | mehr
  • Symbol Rollstuhl blau
    Anträge und Antragsformulare für einen Schwerbehindertenantrag, Musterschriftsatz Widerspruch

    Musterschriftsatz für einen Widerspruch im Verfahren vor den Versorgungsämtern ... | ... Links zu Antragsformularen für einen Schwerbehindertenantrag ...
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  • Mann mit Aktenkoffer über Netz
    Die Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung schwerbehinderter Menschen

    Die Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung schwerbehinderter Menschen ... | ... zur Berechnung der Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht ...
    ... | mehr
  • Symbol Rollstuhlfahrer auf Straße zum Hoizont
    Dokumentation zur Entstehung des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts

    Dokumentation zur Entstehung des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts sowie Kommentierung zum SGB IX ... | Begründung der Bundesregierung ...
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  • roter Würfel mit Paragraf
    Die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung

    ... kurze Erläuterungen zum Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes gemäß dem SGB IX ... | die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung ...
    ... | mehr
  • Symbol Rollstuhl blau
    Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    ... zur vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente ab dem 60. und 63. Lebensjahr für schwerbehinderte Menschen ... | ... Anhebung der Altersgrenze ...
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  • Rollstuhl mit Personen im Hintergrund
    Merkzeichen G: erheblich gehbehindert

    ... erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ... | Unfähigkeit, Strecken zurückzulegen, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt
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  • Integration in Stichworten
    Gleichstellung von Personen mit einem Grad der Behinderung von 30 und 40

    Gleichstellung mit einem GdB von 30 und 40 ... | I. Zuständigkeit ... | II. Voraussetzungen ... Arbeitsplatz erlangen und erhalten ... | III. Rechtsfolgen ...
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  • Briefumschlag mit Widerspruchsschreiben
    Musterschriftsatz – Klage zur Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und des GdB

    Muster einer Klage zur Feststellung des Vorliegens einer Schwerbehinderung und eines Grades der Behinderung gegen eine Entscheidung des Versorgungsamtes ...
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  • Rollstuhl neben Gehhilfe
    Merkzeichen aG: außergewöhnliche Gehbehinderung

    Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) ... | ... es muss eine Gesamtschau zur Beurteilung der Voraussetzungen erfolgen ...
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  • blau-weiße Würfel mit Paragrafen
    Zum Grad der Behinderung – Gesamt-GdB und Einzel-GdB

    ... zur Festsetzung des Gesamt-GdB nach § 152 Abs. 3 SGB IX bei mehreren Beeinträchtigungen ... | zum Grad der Behinderung ... | Einzelgrad ... | Gesamtgrad ...
    ... | mehr
  • Symbol Rollstuhl
    Schwerbehindertenrecht, Rehabilitation und Teilhabe

    ... der Bereich des Versorgungsamtes Wuppertal erstreckt sich auch auf Remscheid ... | Schwerbehindertenrecht ... | Rehabilitation und Teilhabe ...
    ... | mehr
  • Sprechblase mit Info-Symbol
    Zum Grad der Behinderung (GdB und GdS) – Einleitung

    ... kurze Ausführungen zum Grad der Behinderung und zu der Tabelle zum GdS und GdB auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ...
    ... | mehr
  • Zeichen Behindertenrecht: Frau und Mann mit Stock, mit Rollstuhl, ...
    Die Definition des Begriffs der Behinderung

    Begriff der Behinderung im Schwerbehindertenrecht - regelwidriger Zustand, Funktionsbeeinträchtigung, Auswirkung auf die Teilhabe an der Gesellschaft ...
    ... | mehr

 
  • Einleitung
  • angesprochene Vorschriften
  • Beitragsliste

 

Sozialgesetzbücher


ALG II VO – Verordnung zur Berechnung von Einkommen und Vermögen

AsylbLG – Asylbewerberleistungsgesetz

BAföG – Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung

BEEG – Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

BerHG – Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgergeld-V – Verordnung zur Berechnung von Einkommen und Vermögen

RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Schwerbehindertenausweisverordnung

SGB I – Allgemeiner Teil
SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB III – Arbeitsförderung
SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
SGB X – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI – Soziale Pflegeversicherung
SGB XII – Sozialhilfe

SGG – Sozialgerichtsgesetz

UVG – Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen

Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

WoGG – Wohngeldgesetz

ZPO – Zivilprozessordnung

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Kippdorfstraße 6-24
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Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

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