SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Stichwort)
Das SGB IX trat am 1. Juli 2001 in Kraft. Es wurde mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie CDU/CSU bei Stimmenthaltung der PDS beschlossen. Der Gesetzentwurf
A. ...
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B. ...
(Link: zum Gesetzestext unter dsserver.bundestag.de)Entwurf des SGB IX der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16. Januar 2001 formulierte schlagwortartig die Problemstellung und die beabsichtigten Lösungen:
A. Problem
- – Förderung der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft
- – Umsetzung des Benachteiligungsverbotes des Grundgesetzes („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“) im Bereich der Sozialpolitik
- – Zusammenfassung und Weiterentwicklung des Rechts zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- – Bürgernähe und verbesserte Effizienz der Sozialleistungen zur Teilhabe auf der Grundlage gemeinsamen Rechts
- – Weiterentwicklung der Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsleben
- – Anerkennung und Gleichbehandlung der Gebärdensprache im Sozialrecht
B. Lösung
- – Fortentwicklung des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts durch Zusammenfassung in einem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs
- – Einbeziehung der Träger der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe in den Kreis der Rehabilitationsträger unter Berücksichtigung der Besonderheiten
- – Beendigung von Divergenz und Unübersichtlichkeit des bestehenden Rechts zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- – Bürgernaher Zugang zu den erforderlichen Sozialleistungen
- – Einführung eines neuen Zuständigkeitsklärungsverfahrens
- – Erweiterte Wunsch- und Wahlrechte, Leistungen auch in Form eines persönlichen Budgets
- – Möglichkeit für hörbehinderte Menschen, im Verkehr mit Sozialleistungsträgern und bei der Ausführung von Sozialleistungen Gebärdensprache zu verwenden
- – Verbesserte Strukturen für die Zusammenarbeit von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Leistungsempfängern
- – Steuerung der Leistungen der Rehabilitation und der Eingliederung behinderter Menschen unter Sicherung von Qualität und Effizienz
- – Gemeinsame Qualitätssicherung durch die Rehabilitationsträger
C. …
Nach Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Juli 2001 kam es nicht zu grundlegenden Änderungen.
Erst mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes am 23. Dezember 2016 mit dessen Inkrafttreten in vier Reformstufen bis 2023 kam es zu einer ganz erheblichen Neufassung. Der Gesetzentwurf
A. ...
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B. ...
(Link: zum Gesetzestext unter dsserver.bundestag.de)Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Bundesteilhabegesetz (Drucksache 18/9522) vom 5. September 2016 führt dazu aus:
B. Lösung
Mit diesem Gesetz werden Empfehlungen aus den „Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands“ aufgegriffen und die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der UN-BRK weiterentwickelt. ...
Schwerpunkt dieses Gesetzes ist die Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen –. Das SGB IX hat künftig die folgende Struktur:
- – In Teil 1 ist das für alle Rehabilitationsträger geltende Rehabilitations- und Teilhaberecht zusammengefasst. Dieses allgemeine Recht wird durch zum Teil abweichungsfest ausgestaltete Regelungen im Sinne von Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 des Grundgesetzes innerhalb des SGB IX gestärkt.
- – In Teil 2 wird die aus dem SGB XII herausgelöste und reformierte Eingliederungshilfe als „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“ geregelt. Das SGB IX wird insoweit zu einem Leistungsgesetz aufgewertet.
- – In Teil 3 steht künftig das weiterentwickelte Schwerbehindertenrecht, das derzeit im SGB IX Teil 2 geregelt ist.
Im Einzelnen werden mit der Neufassung des SGB IX die folgenden Inhalte umgesetzt: Das SGB IX Teil 1 wird gestärkt und verbindlicher ausgestaltet, ohne dabei das gegliederte Sozialleistungssystem in Frage zu stellen. Im SGB IX Teil 1 werden die allgemeinen, für alle Rehabilitationsträger geltenden Grundsätze normiert, während die jeweiligen Leistungsgesetze ergänzende Verfahrensspezifika regeln. Die Regelungen …
In der Einführung zum Schwerbehindertenrecht liste ich die Beiträge zum Schwerbehindertenrecht gemäß der folgenden Gliederung systematisch geordnet auf.
In den folgenden Beiträgen habe ich das SGB IX erwähnt:
Heilungsbewährung – wesentliche Änderung der Verhältnisse
Was beinhaltet eine Heilungsbewährung? ... | Wie lange dauert die Heilungsbewährung? ... | Wann beginnt die Heilungsbewährung? ... | Transplantationen, Krebs
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Statistiken zum Schwerbehindertenrecht und zum Verfahren
1. allgemeine statistische Daten zur Schwerbehinderung ... | 2. Daten zum Verwaltungsverfahren ... | 3. Widerspruchsverfahren | ... 4. Klageverfahren ...
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Schwerbehindertenvertretung – Vertrauensperson
... die besonderen Interessen schwerbehinderter Menschen werden in Betrieben von der Schwerbehindertenvertretung bzw. von der Vertrauensperson wahrgenommen ...
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Änderungen im SGB XII im Jahr 2018 insbesondere für schwerbehinderte Menschen
... erhöhter Freibetrag für Empfänger von Eingliederungshilfe und von Hilfe zur Pflege ... | ... Freibetrag für in Werkstätten arbeitende Menschen ...
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„aG-light“ – der orange Parkausweis für Menschen mit einer Gehbehinderung ohne Merkzeichen aG
... der orange Parkausweis verschafft schwerbehinderten Menschen eine Parkerleichterung, ohne dass die Voraussetzungen des Merkzeichen aG erfüllt sein müssen ..
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Der Schwerbehindertenausweis
... der Schwerbehindertenausweis wird im SGB IX und der Schwerbehindertenausweisverordnung geregelt ... | 1. Feststellung ... | 2. unentgeltliche Beförderung ..
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Folgen einer Aufhebungsentscheidung des Versorgungsamtes
... erst drei Monate nach der Aufhebungsentscheidung sind die Regelungen des Schwerbehindertenrechts nicht mehr auf den Schwerbehinderten anwendbar ...
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Merkzeichen aG bei neurologischen Erkrankungen (Parkinson-Erkrankung)
... eine außergewöhnliche Gehbehinderung kann bei neurologischen Leiden - auch der Parkinson`schen Krankheit festgestellt werden - Merkzeichen aG ...
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Frist der Kündigungsschutzklage bei fehlender Zustimmung des Integrationsamtes
Bei Fehlen der erforderlichen Zustimmung des Integrationsamtes kann der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage bis zur Bekanntgabe der Zustimmung erheben ...
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Mehrbedarf für behinderte Menschen beim Bürgergeld und der Sozialhilfe
1. Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte Menschen ... | 2. Mehrbedarfszuschläge bei Sozialgeld ... | 3. Mehrbedarf für behinderte Menschen nach dem SGB XII ..
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Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Vorschriften des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Unterlassen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements | 1. Schadenersatzansprüche ... | 2. Folgen bei einer Kündigung ... Verschiebung der Beweislast
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Merkzeichen H: hilflos
... im Schwerbehindertenausweis ist das Merkzeichen H einzutragen, wenn der schwerbehinderte Mensch hilflos ist – hilflos ist, wer fremder Hilfe bedarf ...
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Zur Ermittlung des Einzelgrades sowie des Gesamtgrades der Behinderung (GdB)
... zur Ermittlung des Einzelgrades sowie des Gesamtgrades der Behinderung enthält die Versorgungsmedizin-Verordnung die maßgeblichen Regelungen ...
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Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Schwerbehindertenrecht
1. Anwendungsbereich ... | 2. Sechswochenzeitraum | 3. Umsetzung ... | 4. Zustimmung ... eine Kündigung ohne BEM kann rechtswidrig sein ...
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Anträge und Antragsformulare für einen Schwerbehindertenantrag, Musterschriftsatz Widerspruch
Musterschriftsatz für einen Widerspruch im Verfahren vor den Versorgungsämtern ... | ... Links zu Antragsformularen für einen Schwerbehindertenantrag ...
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Die Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung schwerbehinderter Menschen
Die Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung schwerbehinderter Menschen ... | ... zur Berechnung der Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht ...
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Dokumentation zur Entstehung des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts
Dokumentation zur Entstehung des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts sowie Kommentierung zum SGB IX ... | Begründung der Bundesregierung ...
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Die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung
... kurze Erläuterungen zum Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes gemäß dem SGB IX ... | die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung ...
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Altersrente für schwerbehinderte Menschen
... zur vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente ab dem 60. und 63. Lebensjahr für schwerbehinderte Menschen ... | ... Anhebung der Altersgrenze ...
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Merkzeichen G: erheblich gehbehindert
... erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ... | Unfähigkeit, Strecken zurückzulegen, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt
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Gleichstellung von Personen mit einem Grad der Behinderung von 30 und 40
Gleichstellung mit einem GdB von 30 und 40 ... | I. Zuständigkeit ... | II. Voraussetzungen ... Arbeitsplatz erlangen und erhalten ... | III. Rechtsfolgen ...
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Musterschriftsatz – Klage zur Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und des GdB
Muster einer Klage zur Feststellung des Vorliegens einer Schwerbehinderung und eines Grades der Behinderung gegen eine Entscheidung des Versorgungsamtes ...
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Merkzeichen aG: außergewöhnliche Gehbehinderung
Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) ... | ... es muss eine Gesamtschau zur Beurteilung der Voraussetzungen erfolgen ...
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Zum Grad der Behinderung – Gesamt-GdB und Einzel-GdB
... zur Festsetzung des Gesamt-GdB nach § 152 Abs. 3 SGB IX bei mehreren Beeinträchtigungen ... | zum Grad der Behinderung ... | Einzelgrad ... | Gesamtgrad ...
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Schwerbehindertenrecht, Rehabilitation und Teilhabe
... der Bereich des Versorgungsamtes Wuppertal erstreckt sich auch auf Remscheid ... | Schwerbehindertenrecht ... | Rehabilitation und Teilhabe ...
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Zum Grad der Behinderung (GdB und GdS)
Was ist der Unterschied zwischen GdB und GdS? | Wo sind die wesentlichen Grundsätze zur Bestimmung des GdB geregelt? | Welche Vergünstigungen gelten? | ...
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Die Definition des Begriffs der Behinderung
Begriff der Behinderung im Schwerbehindertenrecht - regelwidriger Zustand, Funktionsbeeinträchtigung, Auswirkung auf die Teilhabe an der Gesellschaft ...
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