Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 105 SGB VII – Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen

(1 Beitrag)

 
Gesetzestext (Stand: 31.01.2022)
§ 105 Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen

  • (1) Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben. Satz 1 gilt entsprechend bei der Schädigung von Personen, die für denselben Betrieb tätig und nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfrei sind. § 104 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
  • (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn nicht versicherte Unternehmer geschädigt worden sind. Soweit nach Satz 1 eine Haftung ausgeschlossen ist, werden die Unternehmer wie Versicherte, die einen Versicherungsfall erlitten haben, behandelt, es sei denn, eine Ersatzpflicht des Schädigers gegenüber dem Unternehmer ist zivilrechtlich ausgeschlossen. Für die Berechnung von Geldleistungen gilt der Mindestjahresarbeitsverdienst als Jahresarbeitsverdienst. Geldleistungen werden jedoch nur bis zur Höhe eines zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchs erbracht.

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Beitragsliste
 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 105 SGB VII angesprochen:


  • Haftungsausschlüsse gemäß §§ 104, 105 SGB VII bei einem Arbeitsunfall 1
    Haftungsausschlüsse gemäß §§ 104, 105 SGB VII bei einem Arbeitsunfall

    Haftungsausschlüsse gemäß §§ 104, 105 SGB VII bei einem Arbeitsunfall ... | ... Haftungsausschluss wegen Personenschäden gemäß der Rechtsprechung ...
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Sozialgesetzbuch VII – Gesetzliche Unfallversicherung


§ 1 SGB VII – Prävention (1)
§ 7 SGB VII – Begriff (1)
§ 8 SGB VII – Arbeitsunfall (2)
§ 9 SGB VII – Berufskrankheit (1)
§ 45 SGB VII – Voraussetzungen für das … (1)
§ 46 SGB VII – Beginn und Ende … (2)
§ 56 SGB VII – Voraussetzungen und Höhe … (4)
§ 62 SGB VII – Rente als vorläufige … (1)
§ 82 SGB VII – Regelberechnung (1)
§ 104 SGB VII – Beschränkung der Haftung … (1)
§ 105 SGB VII – Beschränkung der Haftung … (1)
Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

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