§ 14 BewG – lebenslängliche Nutzungen und Leistungen
(2 Beiträge mit § 14 BewG – lebenslängliche Nutzungen und Leistungen)
Elternunterhalt – Kapitalisierung des Altersvorsorgeschonvermögens
Das Altersvorsorgeschonvermögen ist erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze aufzulösen und zusammen mit dem übrigen ungeschützten Vermögen in ...
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Vermögenseinsatz des Unterhaltspflichtigen – Altersvorsorgeschonvermögen
Der Unterhaltspflichtige hat ein über einen Schonbetrag hinausgehendes Vermögen zur Bestreitung des Elternunterhalts einzusetzen. Die Berechnung dieses ...
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