Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 14 BewG – lebenslängliche Nutzungen und Leistungen

(2 Beiträge mit § 14 BewG – lebenslängliche Nutzungen und Leistungen)

 

  • Männchen sitzend zwischen Fragezeichen
    Elternunterhalt – Kapitalisierung des Altersvorsorgeschon­vermögens

    Das Altersvorsorgeschonvermögen ist erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze aufzulösen und zusammen mit dem übrigen ungeschützten Vermögen in ...
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  • Rechner mit Paragraf
    Vermögenseinsatz des Unterhaltspflichtigen – Altersvorsorgeschonvermögen

    Der Unterhaltspflichtige hat ein über einen Schonbetrag hinausgehendes Vermögen zur Bestreitung des Elternunterhalts einzusetzen. Die Berechnung dieses ...
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 14 BewG – lebenslängliche Nutzungen und Leistungen abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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