§ 16 SGB IV – Gesamteinkommen
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§ 16 Gesamteinkommen
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- Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen: