Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 16 SGB IV – Gesamteinkommen

(1 Beitrag mit § 16 SGB IV – Gesamteinkommen)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 16 Gesamteinkommen

  •       Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.

zur Übersicht SGB IV

In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:



  • Fragezeichen, Männchen sitzend auf Geld
    Die Berechnung des Gesamteinkommens im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V bei der Familienversicherung

    Eine Familienversicherung setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Angehörigen kein Gesamteinkommen haben, das bestimmte Beträge übersteigt.…
    ... | mehr

 
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 16 SGB IV – Gesamteinkommen abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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