SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
Allgemeine Vorschriften für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Unfall- und Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch IV enthalten. Auch für die Arbeitsförderung gelten die Vorschriften des SGB IV.
Das SGB IV trat am 1. Januar 1977 in Kraft und regelt neben dem Recht des Gesamtsozialversicherungsbeitrags sowie der Definitionen sozialversicherungsrechtlicher Grundbegriffe vor allem die Verfassung der Sozialversicherungsträger.
Auf der Übersichtsseite Sozialversicherungsrecht sind die Beiträge zum SGB IV unter Allgemeine Vorschriften für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Unfall- und Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch IV (SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung) enthalten. Auch für die Arbeitsförderung ...1. Allgemeines Sozialversicherungsrecht systematisch geordnet aufgelistet.
Die folgenden Vorschriften des SGB IV habe ich hier im Internetauftritt angesprochen. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Gesetzestext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschrift angesprochen habe.
- Erster Abschnitt
Grundsätze und Begriffsbestimmungen- Erster Titel
Geltungsbereich und Umfang der Versicherung - Zweiter Titel
Beschäftigung und selbständige Tätigkeit - Dritter Titel
Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen
- Erster Titel
Leistungen und Beiträge
- ...
- Zweiter Titel
Beiträge
Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
- Erster Titel
Meldungen des Arbeitgebers und ihre Weiterleitung
... - Zweiter Titel
Verfahren und Haftung bei der Beitragszahlung - Dritter Titel
Auskunfts- und Vorlagepflicht, Prüfung, Schadensersatzpflicht und Verzinsung
- ...
In den folgenden Beiträgen habe ich das SGB I erwähnt: