SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
Allgemeine Vorschriften für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Unfall- und Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch IV enthalten. Auch für die Arbeitsförderung gelten die Vorschriften des SGB IV. Nachdem im Allgemeines Sozialrecht - Übersicht
1. Sozialgesetzbuch I – Allgemeiner Teil
Das Sozialgesetzbuch I ist den anderen Sozialgesetzbüchern vorangestellt. Es enthält allgemeine Bestimmungen für sämtliche Sozialleistungsbereiche. ...
...SGB I die Gemeinsamkeiten des gesamten Sozialrechts als allgemeiner Teil des Sozialgesetzbuches zusammengefasst worden sind, enthält das SGB IV diejenigen Bestimmungen, die für alle Bereiche der Sozialversicherung gelten.
Das SGB IV trat am 1. Januar 1977 in Kraft und regelt neben dem Recht des Gesamtsozialversicherungsbeitrags sowie der Definitionen sozialversicherungsrechtlicher Grundbegriffe vor allem die Verfassung der Sozialversicherungsträger.
Auf der Übersichtsseite Sozialversicherungsrecht sind die Beiträge zum SGB IV unter Sozialversicherungsrecht - Übersicht
1. Allgemeines Sozialversicherungsrecht
Allgemeine Vorschriften für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Unfall- und Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch IV (SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung) enthalten. Auch für die Arbeitsförderung ...1. Allgemeines Sozialversicherungsrecht systematisch geordnet aufgelistet.
Die folgenden Vorschriften des SGB IV habe ich hier im Internetauftritt angesprochen. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Gesetzestext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschrift angesprochen habe.
- Erster Abschnitt
Grundsätze und Begriffsbestimmungen- Erster Titel
Geltungsbereich und Umfang der Versicherung - Zweiter Titel
Beschäftigung und selbständige Tätigkeit - Dritter Titel
Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen
- Erster Titel
Leistungen und Beiträge
- ...
- Zweiter Titel
Beiträge
Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
- Erster Titel
Meldungen des Arbeitgebers und ihre Weiterleitung
... - Zweiter Titel
Verfahren und Haftung bei der Beitragszahlung - Dritter Titel
Auskunfts- und Vorlagepflicht, Prüfung, Schadensersatzpflicht und Verzinsung
- ...
In den folgenden Beiträgen habe ich das SGB IV erwähnt:
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen in den gesetzlichen Sozialversicherungen
1. Beitragssätze ... | 2. Beitragsbemessungsgrenzen ... | 3. Jahresarbeitsentgeltgrenze ... in der Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung
... | mehr
Die Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung
... im Rahmen einer Betriebsprüfung prüft die Rentenversicherung, ob die Arbeitgeber ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen ...
... | mehr
Die Versicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern
Oft müssen sich Gerichte mit der Frage beschäftigen, ob ein GmbH-Gesellschafter gemäß § 7 SGB IV sozialversicherungspflichtig beschäftigt ...
... | mehr
Abführung der Sozialversicherungsbeiträge nach Feststellung der Scheinselbstständigkeit
... zur Feststellung der Scheinselbstständigkeit – Rückgriff beim Arbeitgeber ... | ... nachträgliche Geltendmachung der Sozialversicherungsbeiträge ...
... | mehr
Die Abfindung anlässlich der Kündigung als beitragspflichtiges Entgelt
Die Abfindung als beitragspflichtiges Entgelt bei der Berechnung der Rente im Sinne des § 14 SGB IV und als Hinzuverdienst im Sinne des § 96 a SGB VI ...
... | mehr
Sozialversicherungsrecht – Einleitung
... eine kurze Einführung zu den Regelwerken des Sozialversicherungsrechts – Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ...
... | mehr
Das Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7 a SGB IV
... zur Feststellung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 7 a SGB IV | ... zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
... | mehr
Der Begriff der Scheinselbstständigkeit
... die Scheinselbständigkeit im Arbeits-, Sozial und Finanzrecht | Konsequenzen der Einordnung als abhängig Beschäftigter oder Selbständiger ...
... | mehr