Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Paragraf aufgelistet in  ▸Stichwortverzeichnis/Paragrafenverzeichnis

§ 167 SGB IX – Prävention

(2 Beiträge mit § 167 SGB IX – Prävention)
Gesetzestext (Stand: 22.01.2022)
§ 167 Prävention

  • (1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 176 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
  • (2) 1 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). 2 Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen. 3 Soweit erforderlich, wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. 4 Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. 5 Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. 6 Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Absatz 2 Satz 2 erbracht werden. 7 Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. 8 Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.
  • (3) Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter können Arbeitgeber, die ein betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern.

zum Stichwort SGB IX

Beitragsliste

 

 In den folgenden Beiträgen habe ich § 167 SGB IX angesprochen:


  • Lupe über der Aufschrift Urteil - Im Namen des Volkles
    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Vorschriften des betrieblichen Eingliederungsmanagements

    Unterlassen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements | 1. Schadenersatzansprüche ... | 2. Folgen bei einer Kündigung ... Verschiebung der Beweislast
    ... | mehr
  • SGB in blauen Buchstaben neben Paragraf
    Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Schwerbehindertenrecht

    1. Anwendungsbereich ... | 2. Sechswochenzeitraum | 3. Umsetzung ... | 4. Zustimmung ... eine Kündigung ohne BEM kann rechtswidrig sein ...
    ... | mehr

 
Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

§ 1 SGB IX – Selbstbestimmung und Teilhabe … (1)
§ 2 SGB IX – Behinderung (4)
§ 44 SGB IX – Wiedereingliederung (1)
§ 139 SGB IX – Begriff des Vermögens (1)
§ 151 SGB IX- Geltungsbereich (2)
§ 152 SGB IX – Feststellung der Behinderung, … (5)
§ 156 SGB IX – Begriff des Arbeitsplatzes (1)
§ 160 SGB IX – Ausgleichsabgabe (1)
§ 161 SGB IX – Ausgleichsfonds (2)
§ 164 SGB IX – Pflichten des Arbeitgebers … (1)
§ 167 SGB IX – Prävention (2)
§§ 168 ff. SGB IX – Kündigungsschutz (2)
§ 168 SGB IX – Erfordernis der Zustimmung (2)
§ 169 SGB IX – Kündigungsfrist (1)
§ 170 SGB IX – Antragsverfahren (1)
§ 171 SGB IX – Entscheidung des Integrationsamtes (1)
§ 174 SGB IX – Außerordentliche Kündigung (1)
§ 176 SGB IX – Aufgaben des Betriebs-, … (1)
§ 178 SGB IX – Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (1)
§ 179 SGB IX – Persönliche Rechte und Pflichten der … (1)
§ 182 SGB IX – Zusammenarbeit (1)
§ 185 SGB IX – Aufgaben des Integrationsamtes (1)
§ 187 SGB IX – Aufgaben der Bundesagentur … (1 Beitrag)
§ 199 SGB IX – Beendigung der Anwendung … (1)
§ 208 SGB IX – Zusatzurlaub (2)
§ 228 SGB IX – Unentgeltliche Beförderung (2)
§ 229 SGB IX – Persönliche Voraussetzungen (3)

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