§ 168 SGB IX – Erfordernis der Zustimmung
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§ 168 Erfordernis der Zustimmung
- Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
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In den folgenden Beiträgen habe ich § 168 SGB IX angesprochen:
Frist der Kündigungsschutzklage bei fehlender Zustimmung des Integrationsamtes
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Zum Grad der Behinderung (GdB und GdS) – Einleitung
... kurze Ausführungen zum Grad der Behinderung und zu der Tabelle zum GdS und GdB auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ...
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