§ 168 SGB IX – Erfordernis der Zustimmung
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§ 168 Erfordernis der Zustimmung
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen: