§ 168 SGB IX – Erfordernis der Zustimmung
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§ 168 Erfordernis der Zustimmung
- Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
In den folgenden Beiträgen habe ich § 168 SGB IX angesprochen:
Frist der Kündigungsschutzklage bei fehlender Zustimmung des Integrationsamtes
Bei Fehlen der erforderlichen Zustimmung des Integrationsamtes kann der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage bis zur Bekanntgabe der Zustimmung erheben ...
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Zum Grad der Behinderung (GdB und GdS)
Was ist der Unterschied zwischen GdB und GdS? | Wo sind die wesentlichen Grundsätze zur Bestimmung des GdB geregelt? | Welche Vergünstigungen gelten? | ...
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