Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 168 SGB IX – Erfordernis der Zustimmung

(2 Beiträge mit § 168 SGB IX – Erfordernis der Zustimmung)

 
Gesetzestext:

§ 168 Erfordernis der Zustimmung

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.


zur Übersicht SGB IX

In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:



  • Pargrafensymbol
    Frist der Kündigungsschutzklage bei fehlender Zustimmung des Integrationsamtes

    Bei Fehlen der nach § 85 SGB IX (heute: § 168 Erfordernis der Zustimmung  Die Kündigung des…
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  • Symbol Info
    Zum Grad der Behinderung (GdB und GdS) – Einleitung

    Der GdB kann – ebenso wie der GdS (Grad der Schädigungsfolgen) – zwischen 20 und 100 variieren.…
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 168 SGB IX – Erfordernis der Zustimmung abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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