§ 169 SGB IX – Kündigungsfrist
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§ 169 Kündigungsfrist
- Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
In den folgenden Beiträgen habe ich § 169 SGB IX angesprochen: