§ 176 SGB IX
(1 Beitrag mit § 176 SGB IX)
Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates
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- Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen. Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 und 164 bis 167 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden; sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin.
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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen: