Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 1828 BGB – Erklärung der Genehmigung

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Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019)
§ 1828 Erklärung der Genehmigung

  •       Das Familiengericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Vormund gegenüber erklären.

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