§ 1828 BGB – Erklärung der Genehmigung
(1 Beitrag)
§ 1828 Erklärung der Genehmigung
zur Übersicht BGB
- Das Familiengericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Vormund gegenüber erklären.
zur Übersicht BGB
In den folgenden Beiträgen habe ich § 1828 BGB angesprochen: