Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 1830 BGB – Widerrufsrecht des Geschäftspartners

(1 Beitrag mit § 1830 BGB – Widerrufsrecht des Geschäftspartners)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 1830 Widerrufsrecht des Geschäftspartners

  •       Hat der Vormund dem anderen Teil gegenüber der Wahrheit zuwider die Genehmigung des Familiengerichts behauptet, so ist der andere Teil bis zur Mitteilung der nachträglichen Genehmigung des Familiengerichts zum Widerruf berechtigt, es sei denn, dass ihm das Fehlen der Genehmigung bei dem Abschluss des Vertrags bekannt war.

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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Männchen mit Schlips und Schrifttzug Info
    Aufgabenkreise des Betreuers und Genehmigungspflichten

    In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich, § 1902 Vertretung des Betreuten  In ...
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 1830 BGB – Widerrufsrecht des Geschäftspartners abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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