Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 37 AO – Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

(2 Beiträge)

 
Gesetzestext (Stand 14. März 2022)

§ 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

  • (1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregelten Steuererstattungsansprüche.
  • (2) Ist eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder zurückgezahlten Betrags. Dies gilt auch dann, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung oder Rückzahlung später wegfällt. Im Fall der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung richtet sich der Anspruch auch gegen den Abtretenden, Verpfänder oder Pfändungsschuldner.

Beitragsliste

 

 In den folgenden Beiträgen habe ich § 37 AO angesprochen:


  • Waage, silbern
    Billigkeitserlass von Kindergeldrückforderungen bei Grundsicherungsempfängern

    ... ein Erlass der Rückforderung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes ist möglich, wenn zuvor Sozialleistungen wegen des Bezuges von Kindergeld gekürzt wurden ...
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  • Kindergeld und Elterngeld in Stichworten
    Aufhebung und Änderung von Kindergeldfestsetzungen – Rückforderung von Leistungen

    Rückforderung von Leistungen – zu den Voraussetzungen der Aufhebung der Festsetzung gemäß § 70 EStG ... | ... zum Rückforderungsanspruch ...
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Bild: goldener Paragraf

Rechtsanwalt Sönke Nippel
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