§ 37 AO – Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
(2 Beiträge mit § 37 AO – Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis)
§ 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
- (1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregelten Steuererstattungsansprüche.
- (2) Ist eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder zurückgezahlten Betrags. Dies gilt auch dann, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung oder Rückzahlung später wegfällt. Im Fall der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung richtet sich der Anspruch auch gegen den Abtretenden, Verpfänder oder Pfändungsschuldner.
In den folgenden Beiträgen habe ich § 37 AO angesprochen:
Billigkeitserlass von Kindergeldrückforderungen bei Grundsicherungsempfängern
... ein Erlass der Rückforderung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes ist möglich, wenn zuvor Sozialleistungen wegen des Bezuges von Kindergeld gekürzt wurden ...
... | mehr
Aufhebung und Änderung von Kindergeldfestsetzungen – Rückforderung von Leistungen
Rückforderung von Leistungen – zu den Voraussetzungen der Aufhebung der Festsetzung gemäß § 70 EStG ... | ... zum Rückforderungsanspruch ...
... | mehr