Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 43 SGB XI – Inhalt der Leistung

(1 Beitrag mit § 43 SGB XI – Inhalt der Leistung)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 43 Inhalt der Leistung

  • (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen.
  • (2) Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der pauschalen Leistungsbeträge nach Satz 2 die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Der Anspruch beträgt je Kalendermonat
    • 1. 770 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2,
    • 2. 1 262 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3,
    • 3. 1 775 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4,
    • 4. 2 005 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5.

    Abweichend von Satz 1 übernimmt die Pflegekasse auch Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, soweit der nach Satz 2 gewährte Leistungsbetrag die in Satz 1 genannten Aufwendungen übersteigt.

  • (3) Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege, erhalten sie für die in Absatz 2 Satz 1 genannten Aufwendungen einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich.
  • (4) Bei vorübergehender Abwesenheit von Pflegebedürftigen aus dem Pflegeheim werden die Leistungen für vollstationäre Pflege erbracht, solange die Voraussetzungen des § 87a Abs. 1 Satz 5 und 6 vorliegen.

zur Übersicht SGB XI

In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Pflegeversicherung in Stichworten
    Organisation, Finanzierung, Versicherungspflicht und Leistungen der Pflegeversicherung

    Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, § 1 Soziale Pflegeversicherung  … (3) Träger der sozialen Pflegeversicherung ...
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 43 SGB XI – Inhalt der Leistung abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
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42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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