SGB XI – Soziale Pflegeversicherung (Stichwort)
7 Beiträge mit dem Stichwort SGB XI – Soziale Pflegeversicherung
Das Sozialgesetzbuch XI regelt als neuer, eigenständiger Zweig der Sozialversicherungen die Aufgaben der Pflegekassen. Es enthält die Regelungen zur Pflegeversicherung in Deutschland
Das SGB XI trat am 1. Januar 1995 in Kraft getreten.
In der Einführung zum Sozialversicherungsrecht liste ich die Beiträge unter Das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI – Soziale Pflegeversicherung) regelt als neuer, eigenständiger Zweig der Sozialversicherungen die Aufgaben der Pflegekassen. ...6. soziale Pflegeversicherung systematisch geordnet auf.
In den folgenden Beiträgen habe ich das SGB XI erwähnt:
Die neuen Pflegegrade – Pflegebedürftigkeit und Neues Begutachtungsinstrument
Zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zum neuen Begutachtungsinstrument nach dem 3. Pflegestärkungsgesetz und den 5 Pflegegraden ...
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Aufklärung und Beratung in der Pflege, §§ 7 ff. SGB XI
... zur Aufklärungspflicht der Pflegekassen ... | ... mit Hinweis auf den Internetauftritt der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege ...
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Pflegestufe 0
Pflegestufe 0 – Voraussetzungen und die in Frage kommenden Leistungen nach den §§ 45 a SGB XI und § 123 SGB XI ... | ... zu den Voraussetzungen ...
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Der nachträgliche Antrag auf Ersatz der Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege gemäß § 39 SGB XI
... ein vorheriger Antrag ist nicht stets erforderlich – der nachträgliche Antrag auf Ersatz der Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege ist möglich ...
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Organisation, Finanzierung, Versicherungspflicht und Leistungen der Pflegeversicherung
Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen | ... die Aufgaben werden von den Krankenkassen wahrgenommen | die Leistungen sind in § 28 SGB XI geregelt
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Einstufung zur Pflegebedürftigkeit gemäß den §§ 14, 15 SGB XI
... die Einstufung zur Pflegebedürftigkeit erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, § 18 SGB XI ...
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Voraussetzungen der Pflegestufen I, II und III
... die Voraussetzungen werden in § 15 SGB XI normiert | krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen sind Maßnahmen der Behandlungspflege ...
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