Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 662 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Auftrag

(1 Beitrag mit § 662 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Auftrag)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 662 Vertragstypische Pflichten beim Auftrag

  •      Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.

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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Symbol - Stift mit Schriftzug
    Vorsorgevollmacht

    Vorsorgevollmacht bedeutet die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Erteilung der Vertretungsmacht an einen anderen zur Vermeidung einer gesetzlichen ...
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 662 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Auftrag abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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