Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beitrag aufgelistet in  ▸Vorsorge, Betreuung und Unterbringung - Einführung▸1. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Die Vorsorgevollmacht im deutschen Recht

VG Wort - ZählpixelVorsorgevollmacht bedeutet die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Erteilung der Vertretungsmacht an einen anderen zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung, vgl. dazu § 1814 Voraussetzungen
 
…
(3) … Die Bestellung eines Betreuers ist insbesondere nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen
1. durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1816 Absatz 6 bezeichneten Personen gehört, gleichermaßen besorgt werden können oder
…
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 1814 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BGB
. Der Betreuer wird also vom Gericht bestellt, während der Bevollmächtigte aufgrund der Vorsorgevollmacht durch (einseitiges) Rechtsgeschäft des Vollmachtgebers seine Vertretungsmacht erhielt.

Paare ohne Trauschein wissen in der Regel, dass sie Regelungen treffen müssen, wenn sie füreinander einspringen wollen. Unbekannt scheint aber zu sein, dass es auch bei Ehepartnern Grenzen der Entscheidungsbefugnis in Notlagen gibt. In der Regel wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt.

Die Vorsorgevollmacht ist eine bedingte – für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit und/oder Geschäftsunfähigkeit geltende – Bevollmächtigung. Die Vorsorgevollmacht folgt den allgemeinen Regeln des Stellvertretungsrechts der Vertretung und Vollmacht
 
§ 164 Wirkung der Erklärung des Vertreters
§ 165
…
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§§ 164 ff. BGB
. Die Vorsorgevollmacht kann Vertretungsmacht in vermögensrechtlichen und höchstpersönlichen Belangen gleichermaßen sein.

1. Anforderungen an den Vollmachtgeber2. Art der Vollmacht3. Konkretisierung der Vollmacht4. Kontrolle der Vorsorgevollmacht5. Formerfordernis6. Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten7. Vorsorgeregister

1. Anforderungen an den Vollmachtgeber


Wer kann eine Vorsorgevollmacht ausfüllen?
Welche Voraussetzungen müssen seitens des Vollmachtgebers erfüllt sein?

Auf Seiten des Vollmachtgebers gilt, dass Geschäftsfähigkeit im Zeitpunkt der Vollmachtserteilung jedenfalls für „vermögensrechtliche Belange“ vorliegen muss. Minderjährige können also keine Vollmachten erteilen.

Hingegen kann für gesundheitliche und persönliche Belange, für die ein Vertreter gesucht wird, die Einsichtsfähigkeit in die Schwere und Tragweite der Vertreterbestellung genügen. Es kann also genügen, wenn die Bestellung des Vertreters vom „natürlichen Willen“ des Betroffenen getragen ist.

2. Art der Vollmacht


Was kann der Vollmachtgeber verfügen?

Der Vollmachtgeber kann Art, Umfang und Inhalt der Vollmacht bestimmen.

Die Vollmacht kann als General- oder als Spezialvollmacht erteilt werden. Die Vollmacht kann so weit reichen, dass der Bevollmächtigte selbst wiederum einen Vertreter bevollmächtigen kann.

3. Konkretisierung der Vollmacht


Was sollte der Vollmachtgeber beachten?

Vorsorgevollmachten in vermögensrechtlichen Belangen sollten weitgehend konkretisiert und ausformuliert werden.

Die Vorsorgevollmacht für die Gesundheitsvorsorge, sollte ebenfalls möglichst konkret genaue Handlungsanweisungen an den Betreuer bzw. an den behandelnden Arzt enthalten. Dies ergibt sich schon aus § 1829 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen
 
…
(3) Die Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 ist zu erteilen, wenn die Einwilligung, die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht.
(4) Eine Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 ist nicht erforderlich, wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach § 1827 festgestellten Willen des Betreuten entspricht.
(5) …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 1829 Abs. 3 und Abs. 4 BGB
. Demzufolge ist eine Genehmigung des Betreuungsgerichts für eine ärztlich indizierte Maßnahme ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn ein entsprechend ausgestatteter Bevollmächtigter in dem Entscheidungsprozess mit dem Arzt zu einem übereinstimmenden Ergebnis kommt, dass die Maßnahme dem Willen des Vollmachtgebers entspricht.

Das vorstehend Ausgeführte gilt insbesondere auch für freiheitsentziehenden Maßnahmen (vgl. § 1831 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei freiheitsentziehender Unterbringung und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen
 
…
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nach Maßgabe des § 1820 Absatz 2 Nummer 2 für einen Bevollmächtigten entsprechend.
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 1831 Abs. 5 BGB
). Auch hier verweist das Gesetz für den Vollmachtsempfänger auf die Regelungen, die für den Betreuer gelten.

4. Kontrolle der Vorsorgevollmacht


Wie kann eine Betreuung überwacht werden?

§ 1815 Umfang der Betreuung
 
…
(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten bestimmt werden.
…
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 1815 Abs. 3 BGB
gibt die Möglichkeit, einen Betreuer für den Aufgabenkreis der Geltendmachung der Rechte des Vollmachtgebers gegenüber seinem Bevollmächtigten zu bestellen, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten selber zu überwachen. Diese Kontrollbetreuung darf allerdings nur dann angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für eine Überwachung besteht.

5. Formerfordernis


Welche Formerfordernisse gelten?

Für die Vorsorgevollmacht gilt der Grundsatz der Formfreiheit.

Aus Beweisgründen sollte allerdings nicht auf die Schriftform verzichtet werden. So sehen zum Beispiel die oben genannten Vorschriften der §§ 1829 Abs. 5 und 1831 Abs. 5 BGB die schriftliche Erteilung der Vorsorgevollmacht bzw. der konkret zu benennenden Maßnahmen vor.

Weitere gesetzliche Formerfordernisse sind zum Beispiel in den § 1945 Form der Ausschlagung
 
…
(3) Ein Bevollmächtigter bedarf einer öffentlich beglaubigten Vollmacht. Die Vollmacht muss der Erklärung beigefügt oder innerhalb der Ausschlagungsfrist nachgebracht werden.
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt )
§§ 1945 Abs. 3 BGB
(Vollmacht zur Erbschaftsausschlagung), § 1484 Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft
 
(1) …
(2) Auf die Ablehnung finden die für die Ausschlagung einer Erbschaft geltenden Vorschriften der §§ 1943 bis 1947, 1950, 1952, 1954 bis 1957, 1959 entsprechende Anwendung. …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt )
1484 Abs. 2
in Verbindung mit 1945 Abs. 3 BGB (Vollmacht zur Ablehnung der Fortsetzung der Gütergemeinschaft), … enthalten. Im gerichtlichen Verfahren muss zum Beispiel eine Vollmacht zur Abgabe von Grundbucherklärungen öffentlich beglaubigt vorgelegt werden. Im sozialrechtlichen Verfahren ist zum Beispiel eine Verfahrensvollmacht auf Verlangen schriftlich vorzulegen (§ 13 Bevollmächtigte und Beistände
 
(1) Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 13 Abs. 1 SGB X
).

6. Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem


Wie ist das Verhältnis von Vollmachtgeber zum Vollmachtnehmer rechtlich zu beurteilen?

Im Regelfall entsteht zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem ein Auftragsverhältnis gemäß den Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
 
§ 662 Vertragstypische Pflichten beim Auftrag
§ 663 BGB
…
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§§ 662 ff. BGB
. Der Bevollmächtigte kann allerdings auch entgeltlich tätig werden. Dann dürfte es sich im Regelfall um einen Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 Entgeltliche Geschäftsbesorgung
 
(1) Auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 675 BGB
handeln.

Der Anwalt kann für seine Tätigkeit – wird er als Bevollmächtigter tätig – nicht nach dem RVG abrechnen, § 1 Geltungsbereich
 
(1) …
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für eine Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt (§ 46 Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung). Es gilt ferner nicht für eine Tätigkeit als Vormund, Betreuer, …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt )
§ 1 Abs. 2 S. 2 RVG
.

Der Bevollmächtigte haftet dem Vollmachtgeber sowohl in einem Auftragsverhältnis als auch im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages für jede vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung seiner Pflichten.

Den Bevollmächtigten trifft die Pflicht zur Auskunfts- und zur Rechnungslegung gemäß§ 666 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
 
Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt )
§ 666 BGB
.

7. Das Vorsorgeregister


Welche Bedeutung hat das Vorsorgeregister?

Durch das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall gefunden werden.

Die grundlegenden Vorschriften zum Vorsorgeregister finden sich in den §§ 78 a bis 78 c Bundesnotarordnung. Die Registrierung kann sowohl über Internet als auch über die Post veranlasst werden (vergleiche Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)
 
Was nützen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden werden? …
 
(Link: www.zvr-online.de)
www.zvr-online.de
). Dadurch werden unnötige Betreuungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vermieden. Deren Wünsche können so optimal berücksichtigt und Justizressourcen geschont werden.

8. Abgrenzung zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung


Wie unterscheidet sich die Vorsorgevollmacht von der Betreuungsverfügung?

Wie im Einleitungssatz bereits ausgeführt, soll die Vorsorgevollmacht die Anordnung einer Betreuung verhindern.

Die Betreuungsverfügung beinhaltet demgegenüber die Person, die im Falle der Notwendigkeit der Betreuung vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll.

Tipp

Finanztest (Stiftung Warentest) bietet im Internet ein „Stiftung Warentest
 
Hier finden Sie die Formulare zur dritten und vierten Auflage unseres Vorsorge-Sets. Die Vorsorgevoll­macht, die Regelung des Innen­verhält­nisses, die Betreuungs­verfügung, die Patienten­verfügung – und ein Deck­blatt für Ihren persönlichen Notfall­ordner. …
 
(Link: www.test.de)
Vorsorge-Set
“ mit Ankreuzformularen für die Vorsorgevollmacht, zur Regelung des Innenverhältnisses, für die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung in der dritten bzw. vierten Auflage (Stand: 2019) an. Viele Fragen werden dort beantwortet.

Mit den in dem Internetauftritt und in den Vollmachtsformularen gegebenen Informationen kann ggf. ohne eine weitere Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt Vorsorge getroffen werden. Für komplexere Fragestellungen – z. B. wenn größeres Vermögen vorhanden ist – kann eine weitere rechtliche Beratung allerdings sinnvoll sein.

Auch in den Internetauftritten der Justizministerien des Bundes und einiger Länder werden weitere Informationen und Formulare zur Patientenverfügung angeboten.

Beitrag vom 30.01.2017, aktualisiert am 18.03.2024

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