Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
  • Kontakt

§ 675 BGB – Entgeltliche Geschäftsbesorgung

(1 Beitrag)

 
Gesetzestext (Stand: 30.07.2019)
§ 675 Entgeltliche Geschäftsbesorgung

  • (1) Auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes bestimmt wird, die Vorschriften der §§ 663, 665 bis 670, 672 bis 674 und, wenn dem Verpflichteten das Recht zusteht, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, auch die Vorschriften des § 671 Abs. 2 entsprechende Anwendung.
  • (2) Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet.
  • (3) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, die Anmeldung oder Registrierung des anderen Teils zur Teilnahme an Gewinnspielen zu bewirken, die von einem Dritten durchgeführt werden, bedarf der Textform.

zur Übersicht BGB

 

mehr zum Thema
 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 675 BGB angesprochen:


  • Blatt mit Stift
    Vorsorgevollmacht

    1. Anforderungen an den Vollmachtgeber ... | 2. Art der Vollmacht ... | 3. Konkretisierung der Vollmacht ... | 4. Kontrolle der Vorsorgevollmacht ... | ...
    | mehr


 
 Über das Stichwortverzeichnis finden Sie weitere Beiträge zu sozialrechtlichen Fragestellungen:

  • Bild Stichwortverzeichnis
    Stichwortverzeichnis – Sozialrecht in Stichworten
     
    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge, die das Stichwort oder den Paragrafen enthalten … | mehr

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 675 BGB – Entgeltliche Geschäftsbesorgung – abgedruckt.

Unten finden Sie eine Liste der Beiträge, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG
 
▲