§ 7 SGB VII – Begriff
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§ 7 Begriff
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- (1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
- (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
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In den folgenden Beiträgen habe ich § 7 SGB VII angesprochen: