Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 7 SGB VII – Begriff

(1 Beitrag mit § 7 SGB VII – Begriff)

 
Gesetzestext (Stand: 17. März 2020):
§ 7 Begriff

  • (1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
  • (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

zur Übersicht SGB VII

In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Männchen mit Lupe - Rente
    Die Verletztenrente

    Die Verletztenrente soll den durch den Versicherungsfall bedingten wirtschaftlichen Schaden im Erwerbseinkommen eines Versicherten ausgleichen. Die Verletztenrente ist ...
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Über das Stichwortverzeichnis finden Sie weitere Beiträge zu sozialrechtlichen Fragestellungen:

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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 7 SGB VII – Begriff abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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