§ 145 SGB IX – Unentgeltliche Beförderung (aufgehoben)
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§ 145 SGB IX wurde aufgehoben. Die Vorschrift befindet sich heute in § 228 Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle
(1) Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 228 SGB IX.
Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis weist den Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen nach. Infos zu Antrag, Gültigkeit, Rechtsgrundlagen (§ 152, § 228 SGB IX, SchwbAwV)
... | mehrMerkzeichen G: erheblich gehbehindert
... erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ... | Unfähigkeit, Strecken zurückzulegen, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt
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