§ 168 SGB IX – Erfordernis der Zustimmung
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§ 168 SGB IX bestimmt das Erfordernis der Zustimmung des Integrationsamtes vor einer Kündigung.
Gesetzestext (Stand: 30.09.2025)
§ 168 Erfordernis der Zustimmung
- Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
Beitragsliste
In den folgenden Beiträgen habe ich § 168 SGB IX angesprochen:
