§ 1855 BGB – Erklärung der Genehmigung
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Gesetzestext (Stand: 01.09.2025)
§ 1855 Erklärung der Genehmigung
Das Betreuungsgericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Betreuer gegenüber erklären.
Beitragsliste
In den folgenden Beiträgen habe ich § 1855 BGB angesprochen: