Angehörigen-Entlastungsgesetz (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Angehörigen-Entlastungsgesetz")
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz schützt unterhaltspflichtige Kinder von Pflegebedürftigen. Es regelt, dass nur bei einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro ein Rückgriff durch den Sozialhilfeträger erfolgen darf.
👇 Das Stichwort „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
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Berechnung der Leistungen in der Haushaltsgemeinschaft beim BürgergeldHaushaltsgemeinschaft nach § 9 Abs. 5 SGB II: Formel, Beispiel & FAQs. So wird Angehörigen-Einkommen angerechnet – 2× RB1 + KdU als Freibetrag, 50 % vom Überhang
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