Anspruchsdauer (ALG I) (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Anspruchsdauer (ALG I)")
Grundsatz.
Die Anspruchsdauer richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse und dem Lebensalter des Arbeitslosen. Die Anwartschaftszeit von 12 Monaten ist grundsätzlich innerhalb der letzten zwei Jahre (Rahmenfrist) zu erfüllen.
Staffelung.
Die Staffel nach § 147 Abs. 2 SGB III reicht von 6 bis 24 Monate (altersabhängige Stufen ab 50/55/58). Sonderfälle nach Abs. 3 bei mehreren befristeten Beschäftigungen.
Siehe auch.
§ 147 Abs. 1 SGB III, § 147 Abs. 2 SGB III, § 147 Abs. 3 SGB III, Anwartschaftszeit.
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