Aufhebungsbescheid (Stichwort)
(3 Beiträge zum Stichwort "Aufhebungsbescheid")
Ein Aufhebungsbescheid beendet die Wirkung eines vorhergehenden Verwaltungsakts – z. B. bei Leistungsänderung oder Rückforderung. Dabei sind die Voraussetzungen der §§ 45 oder 48 SGB X zu prüfen.
👇 Das Stichwort „Aufhebungsbescheid“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
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