Aufrechnung (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Aufrechnung")
Die Aufrechnung erlaubt dem Leistungsträger, offene Forderungen mit laufenden Sozialleistungen zu verrechnen. Sie ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und in gesetzlich geregelter Höhe zulässig.
👇 Das Stichwort „Aufrechnung“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Aufrechnung bei Erstattungsansprüchen des SozialamtesWann darf das Sozialamt Erstattungsansprüche aufrechnen? Unterschiede zu § 43 SGB II, 5 %-Grenze, Dreijahresfrist, Widerspruch – einfach erklärt.
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Aufrechnung bei Erstattungsansprüchen des JobcentersWann darf das Jobcenter Erstattungsansprüche aufrechnen? § 43 SGB II erklärt die Grenzen: 10 % oder 30 %, Dauer, Form und Rechtsschutz – verständlich erläutert.
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