Aufrechnung (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Aufrechnung")
Die Aufrechnung erlaubt dem Leistungsträger, offene Forderungen mit laufenden Sozialleistungen zu verrechnen. Sie ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und in gesetzlich geregelter Höhe zulässig.
👇 Das Stichwort „Aufrechnung“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Aufrechnung bei Erstattungsansprüchen des Sozialamtes
... die Aufrechnung von Rückforderungsansprüchen ist im SGB XII ähnlich geregelt wie im SGB II ... | 1. § 44 b SGB XII ... | 2. § 26 SGB XII ...
... | mehrAufrechnung bei Erstattungsansprüchen des Jobcenters
Voraussetzungen und Folgen der Aufrechnung ... | ... mögliche Fehlerquellen bei der Aufrechnung des Jobcenters mit Erstattungsansprüchen ... | Höhe: 10 %-30 %
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