automatisierter Datenabgleich (Stichwort)
(3 Beiträge zum Stichwort "automatisierter Datenabgleich")
Der automatisierte Datenabgleich dient der Kontrolle von Leistungsansprüchen – z. B. durch Abgleich mit Rentenkasse, Bundesagentur oder Banken. Er ist gesetzlich geregelt und dient der Missbrauchsvermeidung.
👇 Das Stichwort „automatisierter Datenabgleich“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Sozialdatenschutz – Steuergeheimnis des kleinen Mannes
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Jobcenter führen Datenabgleiche automatisch durch ... § 52 Abs. 1 Nr. 3 SGB II betrifft nur Sachverhalte, bei denen Kapitalerträge nicht versteuert werden ...
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... das Sozialdaten- sowie das Steuergeheimnis beim automatisierten Datenabgleich ... | ... Zulässigkeit der Datenerhebung gemäß dem Bundessozialgericht ...
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