Bekanntgabe (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Bekanntgabe")
Die Bekanntgabe ist der Moment, in dem ein Verwaltungsakt wirksam wird. Sie setzt Fristen in Gang, etwa für Widerspruch oder Klage, und muss nachweisbar erfolgen (§ 37 SGB X). Die Frist beginnt mit dem Tag, der auf die Bekanntgabe der Frist folgt, § 26 Abs. 2 SGB X.
👇 Das Stichwort „Bekanntgabe“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
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