Bekanntgabe (Stichwort)
Die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts ist in § 37 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist ...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 37 Abs. 1 S. 1 SGB X geregelt.
Beiträge mit Fragestellungen zum Sozialgesetzbuch X (Sozialverwaltungsverfahren - SGB X) liste ich systematisch geordnet zu 2. auf der Allgemeines Sozialrecht – Übersicht
…
2. Sozialgesetzbuch X – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Das Sozialgesetzbuch X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – SGB X) regelt im Wesentlichen das Sozialverwaltungsverfahren. Die Vorschriften gelten für alle Sozialgesetzbücher, sofern sich aus den anderen Sozialgesetzbüchern nichts Abweichendes ergibt, vgl. § 1 SGB X.
...
(Link: zum Stichwort hier im Internetauftritt) Übersichtsseite Allgemeines Sozialrecht auf.
Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit dem Thema ...: