Berufsunfähigkeit (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Berufsunfähigkeit")
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn jemand seinen erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Sie ist vom Rentenbegriff der Erwerbsminderung abzugrenzen.
👇 Das Stichwort „Berufsunfähigkeit“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Arbeitsmarktrente – volle Erwerbsminderungsrente bei teilweiser ErwerbsminderungVolle Erwerbsminderungsrente trotz teilweiser Erwerbsminderung: Wann gilt der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen? Voraussetzungen, Rechtsprechung (BSG, LSG BW) und Praxis zur Arbeitsmarktrente nach § 43 SGB VI.
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Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI... zum Begriff der 'Berufsunfähigkeit' gemäß § 240 SGB VI ... | ... zu den Begriffen des bisherigen Berufes und der Verweisungstätigkeit ...
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