Berufsunfähigkeit (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Berufsunfähigkeit")
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn jemand seinen erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Sie ist vom Rentenbegriff der Erwerbsminderung abzugrenzen.
👇 Das Stichwort „Berufsunfähigkeit“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Arbeitsmarktrente – volle Erwerbsminderungsrente bei teilweiser ErwerbsminderungVolle Erwerbsminderungsrente trotz teilweiser Erwerbsminderung: Wann gilt der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen? Voraussetzungen, Rechtsprechung (BSG, LSG BW) und Praxis zur Arbeitsmarktrente nach § 43 SGB VI.
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Rente bei Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB VI) – Voraussetzungen & VerweisungWer vor 2.1.1961 geboren ist, kann Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten. Voraussetzungen, Verweisungsberufe, BSG-Schema.
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