Darlehen (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Darlehen")
Ein Darlehen im Sozialrecht wird gewährt, wenn ein Anspruch besteht, aber besondere Umstände vorliegen – z. B. bei nicht verwertbarem Vermögen oder einmaligen Notlagen.
👇 Das Stichwort „Darlehen“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Verwertbares Vermögen im Bürgergeld und in der SozialhilfeNur verwertbares Vermögen ist einzusetzen. Was gilt als verwertbar? – § 12 SGB II & § 90 SGB XII, Härtefälle, Immobilien, Lebensversicherung, Erbschaft.
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Darlehen im SGB II – Einkommen oder nicht?Zählt ein Darlehen als Einkommen im SGB II? Überblick zu Schuldner- und Gläubigerfällen, mit Rechtsprechung von BSG & LSG sowie Abgrenzung zur Schenkung
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